Umweltbonus und Innovationsprämie.
Neue Richtlinie seit 1. Januar 2023.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
Hier eine kurze Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Richtlinie:
Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)
Die Förderung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen endete am 31.12.2022.Vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
Seit dem 01.01.2023 werden nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert.
Der Fördersatz (Bundesanteil) für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV) beträgt:
seit 01.01.2023: 4.500 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 € und 3.000 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 €
ab 01.01.2024: 3.000 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 45.000 €
Ab dem 1. September 2023 sind zudem nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing wird von bisher sechs auf zwölf Monate verdoppelt. Mit der Anhebung der Mindesthaltedauer entfällt zeitgleich die Förderfähigkeit von Leasingfahrzeugen mit einer Leasingdauer von unter 12 Monaten.
Die komplette Richtlinie finden Sie hier zum Nachlesen.